Der §11 b und seine Auslegung

Inhaltlich steht folgendes im §11 b:

 

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteil oder Organe für den artgerechten Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Scherzen, Leiden oder Schäden auftreten.

Ferner ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei Nachkommen

  • a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
  • b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeindbaren Leiden oder Schäden führt oder
  • c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei Ihnen zu Schmerzen oder vermeindbaren Leiden oder Schäden führt

Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetztes (Verbot von Qualzüchtungen) vom 02.06.1999

 

 

Spezieller Teil bezüglich Katzen

  • Rasse:   Manx, Cymric
  • Merkmale (Leitsymptome):  Kurzschwänzigkeit bzw. Schwanz- losigkeit (Verkürzung des Schwanzes bis hin zur Stummelschwänzigkeit oder völligen Schwanzlosigkeit)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes: Verbot
  • Rasse:  Türkisch Angora, Perser, Foreign White, Orientalisch Kurzhaar, Russian White, Van-Katze u.a.
  • Merkmale (Leitsymptome):  Farbaufhellungen des Felles und der Iris (weißes, bzw. vorwiegend weißes Fell, variable Augenfarbe)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes:  Verbot für Tiere, deren weiße Fellfarbe durch das Gen W determiniert ist Verbot für Tiere mit Hör- oder Sehstörungen
  • Rasse:  Scottish Fold, Highland Fold, Pudelkatze
  • Merkmale (Leitsymptome):  Anomalien des äußeren Ohres (Ohrmuscheln nach vorne abgeknickt)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes): Verbot
  • Rasse:  Rex Katzen (Devon-, Cornish-, German Rex u.a.); Sphinx
  • Merkmale (Leitsymptome):  Anomalien / Abweichungen des Haarkleides (gestörtes Haarwachstum bis hin zur nahezu völligen Haar-losigkeit, Verkürung bzw. Fehlen der Tasthaare)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes): Verbot für Tiere, bei denen die Tasthaare fehlen
  • Rasse:  diverse und Maine Coon, „Superscratcher“
  • Merkmale (Leitsymptome) :  Polydaktylie (überzählige Zehen an den Pfoten)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes) :Verbot
  • Rasse:  Perser Katzen, Exotic Shorthair, u.a.
  • Merkmale (Leitsymptome):  Brachyzephalie, großer, rundlicher Kopf, kräftige Backenpartie, kurze breite Nase, ausgeprägter Stop,
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes):  Verbot für extrem kurznasige Tiere = oberer Rand des Nasenspiegels liegt über dem unteren Augenlidrand Verbot für brachyzephale Katzen mit Geburtsstörungen oder Anomalien im Bereich des Gesichtsschädels (Oberkieferverkürzung, Verengung der Tränennasenkanäle oder / und der oberen Atemwege etc.)
  • Rasse:  gehäuft bei brachyzephalen Rassen (z.B. Perser)
  • Merkmale (Leitsymptome):  Entropium (Einwärtsdrehen des Augenlidrandes)
  • Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes):  Verbot